M.V.D.A.           

GL kritisiert SPD-Vorgehen zum Ärztehaus

 

GL kritisiert SPD-Vorgehen zum Ärztehaus

Die Fraktion der Gemeinschaftsliste Hochland-Fuldatal kritisiert das Vorgehen der SPD-Fraktion und der Gemeindeverwaltung zum geplanten Ärztehaus in Malsfeld.

Die bisherige Beschlusslage zum Bau eines Ärztehauses sah die Unterbringung von zwei Arztpraxen vor. Hierfür sollte sich die Gemeinde Malsfeld mit rd. 800.000 Euro zusätzlich verschulden. Diese Beschlüsse wurden so von der GL mitgetragen. Hierdurch sollte die Gesundheitsfürsorge in der Gemeinde auch mit öffentlichen Mitteln gesichert werden.

Deutliche Kritik übte die GL bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschus­ses an dem neuen Vorschlag einer zusätzlichen Kreditaufnahme von rd. 800.000 für die Einrichtung einer Praxis für Physiotherapie (rd. 300 qm)und einer Bankfiliale (100 qm) auf Kosten der Gemeinde. Die erhöhte Kreditaufnahme von dann 1,6 Mio. Euro wurde auch von der CDU und der FDP abgelehnt. Die SPD vertrat vehement diese erweiterte Planung in allen Gremien bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 21.Juni.

Dort wurde plötzlich eine abgespeckte Version, in der zusätzlich nur noch die Bankfiliale mit rd. 230.000 Euro finanziert werden soll, vorgelegt. Dieses Verfahren empfindet die GL als unfaires parlamentarisches Verhalten der mit absoluter Mehrheit regierenden SPD-Fraktion. Den Oppositionsfraktionen war so keine ausreichende Möglichkeit der Beratung und Meinungsbildung des neuen Vorschlags gegeben.

Grundsätzlich sieht es die GL nicht als öffentliche Aufgabe an, private Unternehmen mit Steuergeldern der Gemeinde zu finanzieren. Insbesondere das ständig wachsende Finanzloch in der Gemeindekasse, das bald die 10 Mio-Euro-Grenze erreichen wird, sollte alle Verantwortlichen zu einer sparsamen Haushaltsführung ermahnen.

 
 

 

 

 

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GL Malsfeld wählt Vorstand

Winfried Hucke führt weiter die GL Hochland-Fuldatal Gemeinschaftsliste fordert Verkehrskonzept für die Gemeinde

Vorstandswahlen, Berichte und kommunalpolitische Themen in der Gemeinde Malsfeld standen im Mittelpunkt der Jahreshauptversammlung der Gemeinschaftsliste Hochland-Fuldatal Einstimmig wurde der erste Vorsitzende Winfried Hucke für zwei weitere Jahre in seinem Amt bestätigt. Hucke, der auch Ortsvorsteher in Dagobertshausen ist, ging in seinem Bericht u.a. auf die stabile Mitgliederzahl der GL und die Schwerpunkte in der politischen Arbeit des letzten Jahres ein.

Vorstand der Gemeinschaftliste Hochland-Fuldatal: mit von links Edgar Janassek, Rolf Götzmann, Clarissa Beisecker,

Dr. Johannes Heyn, Winfried Hucke, Bernd Grünhaupt, Lothar Kothe, Gerhard Schewitz, Kurt Drese und Heinz Bührig.

Zu stellvertretenden Vorsitzenden wurden Clarissa Beisecker und Edgar Janassek gewählt, die ebenso wie Hucke der Gemeindevertretung in Malsfeld angehören. Das Amt des Schriftführers wird von Dr. Johannes Heyn wahrgenommen und die Kassengeschäfte liegen weiterhin in den Händen von Ilona Janassek. Zu Beisitzern wurden gewählt: Rolf Götzmann und Bernd Grünhaupt (beide Malsfeld), Lothar Kothe (Dagobertshausen), Kurt Drese (Elfershausen) und Heinz Bührig (Beiseförth).

Die aktuellen Verkehrsplanungen waren auch Thema in der anschließenden Diskussion über kommunalpolitische Themen in der Gemeinde. Als ein wesentlicher Punkt einer Neuregelung des Verkehrs in der Gemeinde sprachen sich die Mitglieder der Gemeinschaftsliste für die Umsetzung einer Verkehrsanbindung der Ortslage Malsfeld durch die bestehende Bahntrasse im Bereich Strauchgraben aus. Diese neue Ortseinfahrt muss so ausgebaut werden, dass sie in beide Richtungen befahrbar ist und damit auch dem LKW-Verkehr für die Belieferung Malsfelder Betriebe zur Verfügung steht. Mit dieser Lösung würde gleichzeitig eine deutliche Entlastung weiterer Gemeindestraßen erfolgen können. Diese Entlastung sollte sich langfristig auch durch einen geringeren finanziellen Aufwand für den Unterhalt der Gemeindestraßen bemerkbar machen.

Mit dieser Baumaßnahme kann dann auch die nachvollziehbare Forderung des Ortsbeirates Dagobertshausen auf Beschränkung des Schwerlastverkehrs durch die Ortslage umgesetzt werden. Die Neugestaltung der Ortseinfahrt sollte auch dazu dienen die Sicherheit der Schüler auf dem Weg von der Schule zur Sporthalle zu erhöhen. Die finanzielle Situation der Gemeinde gibt der GL weiterhin Anlass zur Sorge. Die GL wird daher auch weiterhin alle Investitionsentscheidungen kritisch prüfen und insbesondere die Folgekosten beachten. Die Verschuldung der Gemeinde nähert sich der 10 Millionengrenze. „Mit uns sind keine finanziellen Abenteuer zu Lasten unserer Bürger zu machen.“ so die einhellige Meinung der GL-Mitglieder in der Jahreshauptversammlung.

 

 

 

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Erweiterung der Kindertagesstätten Malsfeld und Sipperhausen

VORLAGE für
Nr. 1212011

Sitzungstag: 06.10.2011

Gemeindevertretung der Gemeinde Malsfeld

Tagesordnung: Punkt: 1 Anlage:

Erweiterung der Kindertagesstätten Malsfeld und Sipperhausen

Die Betreuungssituation aufgrund der bereits vorliegenden Anmeldungen für das laufende Jahr sowie das kommende Kindergartenjahr sowohl im Kindergarten Malsfeld als auch im Kindergarten Sipperhausen macht eine erneute Erweiterung der Kindertagesstätten erforderlich.
Der zusätzliche Platzbedarf ergibt sich aus der Herabsetzung der Gruppenstärken von 25 Plätzen je Gruppe auf 20 Plätze bzw. auch noch darunter. Gründe für die Herabsetzung ergeben sich aus

  1. der Durchführung von z.Zt. 6 Integrationsmaßnahmen
  2. der überdurchschnittlichen Anmeldung und Betreuung von U 3 - Kindern.

Bei den Integrationsmaßnahmen ist in den letzten Jahren eine steigende Tendenz der Betreuung festzustellen.
Zur erforderlichen Verbesserung der räumlichen Situation in Malsfeld ist vorgesehen, den bereits im Jahr 2011 vorgesehenen Neubau eines Turn- bzw. Bewegungsraumes aufzustocken, womit dann die Möglichkeit der Betreuung auch in Kleingruppen gewährleistet wird. Damit kann auch gezielt eine vorschulische Erziehung durchgeführt werden.
Am Kindergarten Sipperhausen ist ein Neubau vorgesehen, indem ein weiterer Krippen- so-wie ein Gruppen- und ein Turn- bzw. Bewegungsraum entstehen soll.
Außerdem wird eine Umgestaltung in funktioneller Hinsicht in den bisherigen Räumen erfolgen.
Detailliertere Angaben zu der Umgestaltung bzw. dem Neubau werden in der Sitzung gegeben. Für die Erweiterung des Kindergartens Malsfeld mit der bereits in 2011 vorgesehenen Maßnahme (Turn- und Bewegungsraum) werden voraussichtlich Haushaltsmittel in Höhe von 325.000,00 € erforderlich.
Im Haushaltsplan 2011 bereitgestellte Mittel: 232.500,00 €
Weitere Haushaltsmittel: 93.000,00 €
Es ist vorgesehen, über das Förderprogramm Eler eine Zuwendung zu erhalten. Für die Erweiterung des Kindergartens Sipperhausen werden Baukosten in Höhe von ca. 330.000,00 € entstehen. Aus der Förderung für die Betreuung von U 3 - Kindern werden 130.000,00 € erwartet. Außerdem soll auch hier ein Förderantrag nach Eler gestellt werden.

Da die Maßnahmen im Jahr 2012 rechtzeitig begonnen und durchgeführt werden sollen, um zu Beginn des Kindergartenjahres 2012/2013 die Räume zur Verfügung zu stellen, wird der Gemeindevertretung vorgeschlagen, Grundsatzbeschlüsse zu den Kindertagesstätten-Erweiterungen schon jetzt zu fassen.


Beschlussempfehlung:

Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Erweiterung der Kindergärten Malsfeld und Sipperhausen rechtzeitig zu ergreifen, damit die benötigten Räumlichkeiten zu Beginn des Kindergartenjahres 2012/2013 zur Verfügung stehen. Die haushaltsrechtliche Abwicklung der Maßnahmen erfolgt im Haushaltsplan 2012.

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Kommunale Energieerzeugung Gemeinde Malsfeld

VORLAGE für
Nr. 131201 1

Gemeindevertretung der Gemeinde Mallsfeld

Sitzungstag: 22.06.2011

Tagesordnung: Punkt 3 : Anlage:

 

Kommunale Energieerzeugung

hier: Installation von PhotovoItaikanagen auf gemeindeeigenen Dächern

 

Auf Grundlage der Beschlussfassung der Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.05.2011 wurde durch den Gemeindevorstand eine Kommission im Hinblick auf kommunale Energie­erzeugung gern. § 72 HGO gebildet. Diese Kommission hat zwischenzeitlich 3-mal getagt und schlägt einstimmig zum Einen im Hinblick auf den Umfang zu installierender Photovoltaikaniagen sowie zum Anderen im Hinblick auf die rechtliche Umsetzung folgendes Verfahren vor:

  1. Der Umfang geeigneter gemeindeeigener Dächer beschränkt sich auf das Feuer­wehrgerätehaus Mosheim, auf den neuen Trakt des Bauhofes sowie auf das Be­triebsgebäude der Kläranlage in Malsfeld. Alle übrigen Dächer scheiden aus den ver­schiedensten Gründen, wie z.B. unzureichende statische Verhältnisse, beschattete Dächer oder unwirtschaftlich kleine Einheiten aus. Das heißt, dass im Gesamtumfang lediglich eine Größenordnung von 50 kWp zu installieren ist.

  2. Die Kommission empfiehlt ferner, dass die Investition im rechtlichen Rahmen als Re­giebetrieb der Gemeinde umgesetzt werden soll; dies ist im Benehmen mit der Fi­nanzverwaltung abgeklärt worden. Ein separater kommunaler Eigenbetrieb, eine Ge­nossenschaft oder eine Personengesellschaft als GmbH & Co. KG bzw. ein kombi­niertes Modell dieser 3 Möglichkeiten erscheinen im Hinblick auf Verwaltungsauf­wand und Effizienz nicht geboten.

  3. Mit der Kommunalaufsicht ist abgeklärt, dass es sich bei dem beabsichtigten Vorge­hen nicht um wirtschaftliche Betätigung sondern um ureigene Vermögensverwaltung der Gemeinde handelt, wenn entsprechende Module durch einen Dienstleister instal­liert werden.

  4. Nach allen vorliegenden Erkenntnissen wird die Installation einen Kostenaufwand von 100.000,00 Euro nach sich ziehen. Hierzu ist ein entsprechendes KFW-Darlehen auf-zunehmen; nach Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird dieses Darlehen durch die entsprechende Einspeisevergütung nach 10 Jahren zurückgezahlt sein. Zudem wird in den darauffolgenden Jahren eine Vergütung von rund 10.000,00 Euro pro Jahr zu erwarten sein.

 

Beschlussempfehlung:

  1. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, unverzüglich eine beschränkte Ausschrei­bung zur Installation von Photovoltaikanlagen auf den gemeindeeigenen Dächern des Feuerwehrgerätehauses Mosheim, dem Betriebsgebäude der Kläranlage Malsfeld sowie dem neueren Dach des Bauhofes Malsfeld vorzunehmen.

  2. Die Installation und die daraus resultierende Investition wird im rechtlichen Rahmen als Regiebetrieb der Gemeinde eingeordnet.

  3. Für die Investition ist ein zinsgünstiges KFW-Darlehen in einer Größenordnung von 100.000,00 Euro aufzunehmen.

  4. In der Ausschreibung ist eine 10-jährige Garantie sowie ein Leistungsvolumen der Module zwischen 220 und 240 Watt zu fordern. Alternativ sollen deutsche Produkte bzw. auch chinesische Fabrikate angeboten werden.

  5. Zwingende Voraussetzung für die beabsichtigte Investition ist eine betriebsfertige In­stallation noch im laufenden Kalenderjahr um dadurch die gegenwärtig höhere Einspeisevergütung zu erzielen.

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Erwerb und Umnutzung des Rittergut Malsfeld

VORLAGE für
Nr. 1112011

 

Gemeindevertretung der Gemeinde Malsfeld

 

Sitzungstag: 22.06.2011

 

Tagesordnung: Punkt 2 : Anlage:

 

 

Erwerb und Umnutzung des „Ritterguts" Malsfeld

Das ; ,Rittergut" ist aus Gemeindegeschichtlicher und städtebaulicher Sicht für Maisfeld von großer Bedeutung und wird von den Bürgerinnen und Bürgern sowie den gemeindlichen Gremien als das wichtigste umzusetzende Projekt für die Gemeinde Malsfeld aus dem Stadtumbauprogramm Hessen gesehen. Das Anwesen diente viele Jahre als landwirtschaftlicher Nutzbetrieb, später als Betriebsstät­te eines Mineralwasserabfüllbetriebes und zuletzt bis zum Jahr 2000 als Wohn- und Be­triebsstätte der Heizungs- und Sanitärgroßhandlung Linss. Danach wurde das Grundstück mit Gebäuden im Frühjahr 2001 verkauft und steht seit diesem Zeitpunkt leer.

Wesentlich ist für die Gemeinde Malsfeld:

  1. Gegen den unansehnlichen Leerstand mitten im Ortskern vorzugehen und eine at­traktive Mitte für die Bevölkerung zu schaffen bzw. eine unattraktive Brachfläche einer sinnhaften Nutzung zuzuführen.

  2. Maßnahmen zu treffen gegen einen sich abzeichnenden Mangel an grundmedizini­scher Versorgung um zwei in Malsfeld ansässigen Arzten (Hausarzt sowie Zahnärz­tin) eine adäquate räumliche Perspektive zu schaffen.

  3. Dem demographischen Wandel gerecht zu werden, nämlich der zunehmend älteren Bevölkerung, aber auch jungen Menschen und Familien adäquate Versorgungs- und Wohneinheiten zur Verfügung zu stellen.

Aktuell ist beabsichtigt, das insgesamt 7.430 m 2 große Grundstück - ohne die Jugendstilvilla mit dazugehörenden Parkplätzen und Park- zu erwerben. Die vorhandenen Lagerhallen, die alten Stallungen und die frühere Hausmeisterwohnung sowie der versiegelte Innenhof sollen nach entsprechender Ausschreibung abgerissen bzw. entsiegelt werden. Danach ist im Jahr 2012 vorgesehen:

  1. In finanzieller Verantwortung der Gemeinde Malsfeld Praxisräumlichkeiten für eine nachhaltige, medizinische Grundversorgung sowie für eine dauerhafte zahnärztliche Versorgung zu schaffen. Für die Investition ist eine entsprechende Kreditaufnahme in Höhe von 800.000,00 Euro notwendig. Der entsprechende Schuldendienst wird durch die zu zahlenden Mieten gedeckt.

  2. Ein Betreutes Wohnen durch einen Bauträger in Kooperation mit der Diakonie Melsungen einzurichten; hier entstehen der Gemeinde Malsfeld keine finanziellen Verpflichtungen. Zudem ist vorgesehen, dass die Diakoniestation aus dem Bereich des Rathauses mit in den Trakt des Betreuten Wohnens umzieht.

  3. Mit entsprechender vertraglicher Verpflichtung (Befristung 5 Jahre) sollen parallel zur Brauereistraße Ein-Familien-Reihenhäuser durch einen beauftragten Bauträger errichtet werden.

  4. Der Innenhof soll als öffentlich zugängliche Grünfläche mit entsprechenden Parkplät­zen hergerichtet werden. Hier liegt die finanzielle Verantwortung im Bereich der Ge­meinde Malsfeld.

  5. Die Straßenführung der Brauereistraße soll verkehrssicherer und zeitgemäß gestaltet werden, zugleich ist beabsichtigt, entlang des Hotels „Jägerhof" weitere Parkplätze zu errichten.

  6. Für diese Planung ist unmittelbar durch die Gemeinde Malsfeld ein entsprechender Bebauungsplan zu realisieren.

Für die Bereiche des Betreuten Wohnens sowie der Ein-Familien-Reihenhäuser ist es realistisch, dass die Gemeinde in einer Größenordnung von ca. 3.500 m 2 einen Verkaufspreis von 50,00 Euro/ m 2 erzielt. Angestrebt wird zudem, eine Förderung aus dem Stadtumbauprogramm Hessen zu erzielen. Nach aktuellem Kenntnisstand werden der Gemeinde Malsfeld Gesamtaufwendungen von ca. 450.000,00 Euro entstehen. Aus Grundstückserlösen sowie einer grundsätzlich in Aus­sicht gestellten Förderung aus dem Stadtumbauprogramm werden Erlöse von ca. 340.000,00 Euro zu erzielen sein. Der verbleibende finanzielle Eigenanteil der Gemeinde wird sich demzufolge rechnerisch auf 110.000,00 Euro belaufen.

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Den Grunderwerb des Bereichs „Rittergut" - ohne Jugendstilvilla und Park- vorzu­nehmen. Hierfür werden im Nachtragshaushalt 2011 105.000,00 Euro bereitgestellt.

  2. Für die Planungen mit veränderter Straßenführung, dem Abriss aller Nebengebäude, dem Neubau einer Arztpraxis, dem Vorhaben mit Betreutem Wohnen sowie der be­absichtigten Bebauung mit Ein-Familien-Reihenhäusern sowie einer öffentlichen Grünfläche ist ein entsprechender Bebauungsplan zu erwirken.

  3. Mit dem Bauträger, dem Büro Hrytschak aus Fritzlar sowie der Diakonie Melsungen sind entsprechende Kooperationsvereinbarungen abzuschließen.

  4. Die gemeindliche Restfinanzierung ist im Haushalt 2012 bereitzustellen.

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