hier: Installation von PhotovoItaikanagen auf gemeindeeigenen Dächern
Auf Grundlage der Beschlussfassung der Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.05.2011 wurde durch den Gemeindevorstand eine Kommission im Hinblick auf kommunale Energieerzeugung gern. § 72 HGO gebildet. Diese Kommission hat zwischenzeitlich 3-mal getagt und schlägt einstimmig zum Einen im Hinblick auf den Umfang zu installierender Photovoltaikaniagen sowie zum Anderen im Hinblick auf die rechtliche Umsetzung folgendes Verfahren vor:
Der Umfang geeigneter gemeindeeigener Dächer beschränkt sich auf das Feuerwehrgerätehaus Mosheim, auf den neuen Trakt des Bauhofes sowie auf das Betriebsgebäude der Kläranlage in Malsfeld. Alle übrigen Dächer scheiden aus den verschiedensten Gründen, wie z.B. unzureichende statische Verhältnisse, beschattete Dächer oder unwirtschaftlich kleine Einheiten aus. Das heißt, dass im Gesamtumfang lediglich eine Größenordnung von 50 kWp zu installieren ist.
Die Kommission empfiehlt ferner, dass die Investition im rechtlichen Rahmen als Regiebetrieb der Gemeinde umgesetzt werden soll; dies ist im Benehmen mit der Finanzverwaltung abgeklärt worden. Ein separater kommunaler Eigenbetrieb, eine Genossenschaft oder eine Personengesellschaft als GmbH & Co. KG bzw. ein kombiniertes Modell dieser 3 Möglichkeiten erscheinen im Hinblick auf Verwaltungsaufwand und Effizienz nicht geboten.
Mit der Kommunalaufsicht ist abgeklärt, dass es sich bei dem beabsichtigten Vorgehen nicht um wirtschaftliche Betätigung sondern um ureigene Vermögensverwaltung der Gemeinde handelt, wenn entsprechende Module durch einen Dienstleister installiert werden.
Nach allen vorliegenden Erkenntnissen wird die Installation einen Kostenaufwand von 100.000,00 Euro nach sich ziehen. Hierzu ist ein entsprechendes KFW-Darlehen auf-zunehmen; nach Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird dieses Darlehen durch die entsprechende Einspeisevergütung nach 10 Jahren zurückgezahlt sein. Zudem wird in den darauffolgenden Jahren eine Vergütung von rund 10.000,00 Euro pro Jahr zu erwarten sein.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, unverzüglich eine beschränkte Ausschreibung zur Installation von Photovoltaikanlagen auf den gemeindeeigenen Dächern des Feuerwehrgerätehauses Mosheim, dem Betriebsgebäude der Kläranlage Malsfeld sowie dem neueren Dach des Bauhofes Malsfeld vorzunehmen.
Die Installation und die daraus resultierende Investition wird im rechtlichen Rahmen als Regiebetrieb der Gemeinde eingeordnet.
Für die Investition ist ein zinsgünstiges KFW-Darlehen in einer Größenordnung von 100.000,00 Euro aufzunehmen.
In der Ausschreibung ist eine 10-jährige Garantie sowie ein Leistungsvolumen der Module zwischen 220 und 240 Watt zu fordern. Alternativ sollen deutsche Produkte bzw. auch chinesische Fabrikate angeboten werden.
Zwingende Voraussetzung für die beabsichtigte Investition ist eine betriebsfertige Installation noch im laufenden Kalenderjahr um dadurch die gegenwärtig höhere Einspeisevergütung zu erzielen.