Bei den Integrationsmaßnahmen ist in den letzten Jahren eine steigende Tendenz der Betreuung festzustellen. Zur erforderlichen Verbesserung der räumlichen Situation in Malsfeld ist vorgesehen, den bereits im Jahr 2011 vorgesehenen Neubau eines Turn- bzw. Bewegungsraumes aufzustocken, womit dann die Möglichkeit der Betreuung auch in Kleingruppen gewährleistet wird. Damit kann auch gezielt eine vorschulische Erziehung durchgeführt werden. Am Kindergarten Sipperhausen ist ein Neubau vorgesehen, indem ein weiterer Krippen- so-wie ein Gruppen- und ein Turn- bzw. Bewegungsraum entstehen soll. Außerdem wird eine Umgestaltung in funktioneller Hinsicht in den bisherigen Räumen erfolgen. Detailliertere Angaben zu der Umgestaltung bzw. dem Neubau werden in der Sitzung gegeben. Für die Erweiterung des Kindergartens Malsfeld mit der bereits in 2011 vorgesehenen Maßnahme (Turn- und Bewegungsraum) werden voraussichtlich Haushaltsmittel in Höhe von 325.000,00 € erforderlich. Im Haushaltsplan 2011 bereitgestellte Mittel: 232.500,00 € Weitere Haushaltsmittel: 93.000,00 € Es ist vorgesehen, über das Förderprogramm Eler eine Zuwendung zu erhalten. Für die Erweiterung des Kindergartens Sipperhausen werden Baukosten in Höhe von ca. 330.000,00 € entstehen. Aus der Förderung für die Betreuung von U 3 - Kindern werden 130.000,00 € erwartet. Außerdem soll auch hier ein Förderantrag nach Eler gestellt werden.
Da die Maßnahmen im Jahr 2012 rechtzeitig begonnen und durchgeführt werden sollen, um zu Beginn des Kindergartenjahres 2012/2013 die Räume zur Verfügung zu stellen, wird der Gemeindevertretung vorgeschlagen, Grundsatzbeschlüsse zu den Kindertagesstätten-Erweiterungen schon jetzt zu fassen.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Erweiterung der Kindergärten Malsfeld und Sipperhausen rechtzeitig zu ergreifen, damit die benötigten Räumlichkeiten zu Beginn des Kindergartenjahres 2012/2013 zur Verfügung stehen. Die haushaltsrechtliche Abwicklung der Maßnahmen erfolgt im Haushaltsplan 2012.
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