GL Malsfeld zur Spielapparatesteuer
Zuerst einmal ist es natürlich positiv, erklärte Gemeindevertreter Edgar Janassek für die Gemeinschaftsliste, zu vermerken, dass der gemeindliche Haushaltsentwurf entgegen der ersten Vorlage ein positives Vorzeichen hat und einen Überschuss im Ergebnishaushalt vorsieht. Die Gründe für diese Wendung liegen auf verschiedenen Ebenen, zum Teil jedoch auch an einigen noch eingearbeiteten Sparbeiträgen. Die Gemeinschaftsliste hatte durch Ihren Fraktionsvorsitzenden Lothar Kothe eine Reihe von Einsparvorschlägen für den Haushalt im Finanzausschuss vorgelegt.
Für die GL gilt es natürlich auch weiterhin mit Bedacht die Einnahme- und Ausgabenseite kritisch zu würdigen, denn möglicherweise werden wir im nächsten Jahr wieder vor der Herausforderung stehen über Steuer- und Gebührenerhöhungen reden zu müssen, weil der Haushalt nicht ausgeglichen ist. Insbesondere sind dabei die jährlich wiederkehrenden Zahlungsströme zu beachten. Wir haben insbesondere bei dem geplanten Verzicht auf die hälftigen Einnahmen aus der Spielapparatesteuer erhebliche Bedenken, erklärte Edgar Janassek für die Fraktion. Von den erwarteten 120.000 € Einnahmen sollten 60.000 € an die Zweckverbandsgemeinden abgeführt werden. Laut Presseberichten hatte die Gemeinde in 2014 tatsächlich 161.000 € eingenommen, 41.000 € mehr als im Haushalt 2015 veranschlagt.
Natürlich können wir nachvollziehen, dass bei den Mitgliedskommunen des Zweckverbandes Begehrlichkeiten entstehen, an diesem Kuchen auch zu partizipieren. Ein Blick in die aktuelle Satzung des Zweckverbandes macht hierzu jedoch eine klare Aussage. Danach steht die Spielapparatesteuer, genau wie der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer bisher ausschließlich der Gemeinde Malsfeld zu. Sollte eine neue Regelung erfolgen, müsste die Satzung des Zweckverbandes geändert werden. Hierzu müssten alle Parlamente der Mitgliedskommunen ihre Zustimmung erteilen. Aus Sicht der Gemeinschaftsliste müssen dabei aber die laufenden und dauernden Belastungen der Gemeinde u. a. für den Winterdienst, Straßeninstandsetzung, Reinigung, Brandschutzsicherheit und Abschreibungen Berücksichtigung finden. Erst wenn diese Bedingungen in einer Satzungsänderung zufriedenstellend geregelt sind, können wir als Gemeinschaftsliste zustimmen, erklärten Lothar Kothe und Edgar Janassek abschließend.
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