M.V.D.A.           

Beschluss der Gemeindevertretung Malsfeld zur Straßenbeitragssatzung

 

Pressemitteilung

Malsfeld, den 26.12.2019


Berichterstattung in der HNA vom 21.12. über den Beschluss der Gemeindevertretung Malsfeld zur Straßenbeitragssatzung


In der Berichterstattung über die Gemeindevertretersitzung in Malsfeld zu den Beschlüssen über die Straßenbeitragssatzung wird bereits im einleitenden Satz das Abstimmungsverhältnis „ Einstimmig bei Enthaltung der GL-Fraktion….“ genannt. Dieser Fakt ist so auch richtig dargestellt. In der Folge werden nach Erläuterungen und Beschreibungen zum Thema auch einzelne Gemeindevertreter mit Pro-Argumenten für wiederkehrende Straßenbeiträge genannt, darunter mit Lothar Kothe und Edgar Janassek auch zwei GL-Vertreter.
Leider wird in der Berichterstattung mit keinem Wort auf das augenscheinlich unlogische Abstimmverhalten der GL-Fraktion eingegangen. Unerwähnt bleibt in dem Artikel, dass die GL-Fraktion einen Ergänzungsantrag mit folgendem Text in die Beratung eingebracht wurde:

Die Gemeinschaftsliste beantragt den nachfolgenden Änderungs-/Erweiterungsantrag zum TOP 2 Erhebung von Wiederkehrenden Straßenbeiträgen.

In die Beschlussvorlage ist nachfolgende Ergänzung aufzunehmen.

  1. Für alle Abrechnungsgebiete ist eine Maßnahmenplanung mit einem rollierenden Fünfjahreshorizont zu erstellen. Diese Planung, die eine Kostenschätzung beinhaltet, ist jährlich zu aktualisieren und der Gemeindevertretung vorzulegen. Die Planung ist den jeweiligen Ortsbeiräten jährlich zur Beratung vorzustellen.
  2. Durch regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen an den Gemeindestraßen soll die Notwendigkeit von grundhaften Sanierungen soweit als möglich vermieden werden.
  3. Die Satzung zur Erhebung von Straßenbeiträgen wird nach drei Jahren (spätestens bis 30.06.2023) durch die Gemeindevertretung einer Prüfung unterzogen.

Begründungen und Erläuterungen für den Antrag wurden in der Sitzung vorgetragen

zu. 1.
Mit der Aufstellung einer rollierenden Fünfjahresplanung sollte den Bürgern (Zahlungspflichtige der Straßenbeiträge) jährlich ein Ausblick auf geplante Straßenausbaumaßnahmen gegeben werden um frühzeitig Transparenz von auf sie zukommende Zahlungen zu erreichen. Zusätzlich sollte dabei die beratende Funktion der Ortsbeiräte gestärkt werden.
zu 2.
Die Kommune sollte durch diesen Zusatz deutlich das Ziel unterstreichen, dass sie bemüht ist durch laufende Instandhaltungsmaßnahmen die Funktion der Straßen zu erhalten und dadurch grundhafte Sanierungen (diese führen zu Straßenbeiträgen der Bürger) möglichst zu vermeiden.
zu 3.
Eine bereits jetzt festgelegte Überprüfung der Satzung (spätestens bis 30.06.2023) hätte die Gemeindevertretung zwingend verpflichtet die Satzung auf die „Wiedervorlage“ zu nehmen. Bei der Überprüfung könnten ggf. neue rechtliche oder finanzielle Aspekte eine Veränderung der Satzung möglich machen
Nachdem der Antrag von den übrigen Fraktionen im Gemeindeparlament abgelehnt wurde, hat die GL-Fraktion dem TOP nicht zugestimmt, sondern sich lediglich mit den Stimmen enthalten.
Wir sind der Meinung, dass diese Erklärungen für die Leser notwendig sind um das Abstimmverhalten zu verstehen.

Malsfeld, den 26.12.2019
Gemeinschaftsliste Hochland-Fuldatal


Fraktionsvorsitzender Lothar Kothe, Fraktionsgeschäftsführer Edgar Janassek

 

 

 

 

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