GV-Sitzung am 25.01.2024 Redetext Edgar Janassek GL-Fraktion
TOP 5 Festlegung Absichtserklärung der Gemeinde Malsfeld bzgl. der Umsetzung der Grundsteuerreform
Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,
Das Thema Grundsteuer beschäftigt uns hier im Parlament immer wieder, wenn es darum geht durch die Festsetzung des Hebesatzes mit den Einnahmen der Steuer einen Beitrag zur Haushaltsfinanzierung zu bestimmen. Erst im November haben wir den Hebesatz von bisher 395% auf 450% angehoben. Durch die 2018 vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Verfassungswidrigkeit der bisherigen Einheitswerte wurde eine Reform beschlossen, die ab 2025 umgesetzt werden soll.
Zwischenzeitig haben auch viele Bürger neue Feststellungsbescheide für Ihre Grundstücke vom Finanzamt erhalten und mal mit den aktuellen Hebesätzen ihre individuelle zukünftige Steuerlast gerechnet. (Bei mir z. B. erhöht sich die Bemessungsgrundlage um rd. 82%). Bei vielen Bürgern würde es danach zu einer extremen Mehrbelastung kommen. Eine große Verärgerung und Verunsicherung bei den Einwohnern ist erkennbar und wurde vielfach geäußert. Zwischenzeitig gibt es auch Stimmen und Meinungen, die die Rechtmäßigkeit der Reform in Frage stellen und auch den Startzeitpunkt 2025 gefährdet sehen. Diese kritischen Stimmen sind jedoch nicht als pauschal gültig anzusehen, gibt es doch in den Bundesländern mind. 7 verschiedene Varianten zur Berechnung der Messbeträge. Hessen setzt als einziges Bundesland auf das sogenannte „Flächen-Faktor- Modell“ und ist daher mit keinem anderen Land vergleichbar. Der Gesetzgeber hatte im Zuge des Gesetzgebungsprozesses mehrfach die Erwartung geäußert, dass die Neuregelung der Bemessungsätze nicht automatisch zu einer Steuererhöhung führen sollte. Genau hier setzt auch unserer Antrag an.
Wir möchten mit dieser Absichtserklärung eine klare Botschaft in die Malsfelder Bevölkerung aussenden, dass wir das gemeindliche Gesamtaufkommen nicht allein durch die Gesetzesänderung deutlich erhöhen wollen. Unberührt bleibt natürlich, dass die Grundsteuer ein wichtiges Finanzierungsinstrument für den kommunalen Haushalt ist. Unberührt bleibt auch, dass es durch die neuen Bemessungssätze zu individuellen Mehr- oder Minderbelastungen kommen kann.
Die vom Gesetzgeber gewünschte Aufkommensneutralität wird evtl. in einzelnen Bundesländer auch noch durch ein Transparenzregister unterstützt. In diesem Register würden dann für jede Gemeinde der bisherige und ein kalkulierter neuer Hebesatz veröffentlicht, der zu einem konstanten Grundsteueraufkommen in einer Kommune führt. Ob es dazu in Hessen dazu auch Pläne gibt ist mir im Moment nicht bekannt.
Wir werden uns im Laufe des Jahres dann wieder mit dem Thema beschäftigen müssen, wenn die Finanzbehörden uns die neuen Bemessungsgrundlagen aller Malsfelder Grundstückseigentümer zur Verfügung gestellt hat. Danach gilt es dann für uns die Hebesätze für 2025 so anzupassen dass eine weitgehende Aufkommensneutralität entsteht. Heute können wir aber hier im Parlament bereits die Absicht erklären, wie wir mit diesem Thema umgehen wollen. Wir können damit vielleicht ein klein wenig zur Transparenz und zur Beruhigung der Einwohner beitragen. Wir bitten um ihre Zustimmung zu unserem Antrag.
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