M.V.D.A.           

 

GV-Sitzung am 29.09.2022 Redetext Edgar Janassek GL-Fraktion

TOP 4: Verbot von Schottergärten

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,

Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen meine Damen und Herren, verehrte Gäste.

Jahrhundertelang haben die Menschen den Boden ihrer Grundstücke mühsam von Steinen befreit und was tun wir? Wir kippen tonnenweise Steine auf guten Boden und glauben damit ein schönes Grundstück zu gestalten und pflegeleicht herzurichten.

Über schöne Grundstücke lässt sich bestimmt trefflich streiten und ob die Steinwüste langfristig wirklich pflegeleicht ist wird sich noch zeigen. Viel entscheidender für uns, diesem Wahnsinn entgegen zu wirken sind aber biologische und ökologische Gründe. Wenn wir alle einerseits den Rückgang der Artenvielfalt mit Recht beklagen, dann können wir nicht zulassen wie mit Schotterflächen das Thema Biodiversität mit Füßen getreten wird. Auf diesen Flächen finden wir keine Insekten und Kleinlebewesen, diese sind wiederum Teil der Nahrungskette von Vögeln und anderen Tieren in unserem Lebensraum.

Steinflächen wirken wie versiegelte Flächen negativ auf das Mikroklima aus, sie speichern und strahlen die Wärme anschließend ab. Boden und Pflanzen hingegen nehmen Wasser und Feuchtigkeit auf, lassen sie verdunsten und erzeugen so Verdunstungskühle zur Temperaturregulierung. Sie nehmen Kohlendioxyd auf und spenden Sauerstoff. Mit Blick auf Klimawandel, Extremwetterereignisse und das Absinken der Grundwasserspiegel müssen wir froh sein über jeden Quadratmeter unversiegelten Bodens, durch den Niederschlag gut versickern kann.

Wir werden sicher mit einer entsprechenden Satzung in unserer Gemeinde nicht die Welt retten können, aber wir können unseren kleinen Beitrag dazu leisten. Es gibt eine Reihe von Kommunen, nicht nur große Städte“ in Hessen, die schon entsprechende Satzungen, oft als „Vorgartensatzung“ bezeichnet, erlassen haben.

u. a. Viernheim, Maintal, Schöneck um nur einige zu nennen.

Wir wollen, dass der Gemeindevorstand den Ausschüssen und der Gemeindevertretung einen Satzungsentwurf vorlegt, der dann als Grundlage für Diskussionen und Entscheidungen die Basis bildet. Dazu sollte man ggf. auch mit dem Städte- und Gemeindebund Kontakt aufnehmen, um Rechtsicherheit zu erreichen. Für uns ist es wichtig, dass diese Regelung dann für das gesamte Gemeindegebiet gilt und nicht einzeln für Neubaugebiete geregelt werden muss. Uns ist auch klar, dass bestehende Anlagen Bestandsschutz haben, d.h. nicht zurückgebaut werden müssen. Es geht um Neuanlagen und Erweiterung von bestehenden Schotterflächen.

Wer sich mal ansehen will, welche Auswüchse dieser Wahn annimmt, dem empfehle ich mal den Begriff „Gärten des Grauens“ zu googeln. Wer dann diese Bilder im Internet sieht, wird sich sagen, so ähnliche gibt es doch auch schon in Malsfeld und den Ortsteilen. Bitte stimmen sie mit uns für diesen Antrag, damit wir einen kleinen Beitrag zum Klimaschutz, zur Artenvielfalt und zur Erhalt unserer wunderschönen Natur leisten können.


Edgar Janassek

 

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