M.V.D.A.           

 

Rede des GL-Fraktionsvorsitzenden Lothar Kothe zum Verkehrskonzept
in der GV-Sitzung vom 07.11.2019

Sondergebiet Hygiene Fa. Schumacher Beiseförth

Lassen sie mich kurz auf die wichtigsten Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung zum „Sondergebiet Hygiene“ eingehen. Gerade zum nunmehr beschlossenem Verkehrskonzept gab es vielerlei Einwendungen, auch von Hessen Mobil, obwohl Hessen Mobil dem jetzt beschlossenen Konzept zugestimmt hat. Wir meinen, dass die Maßnahmen des kurzfristigen Konzeptes mit der Lenkung des Schwerverkehrs die Verkehrssicherheit erhöht und LKW-Begegnungsverkehr wegfällt. Durch die Einbahnstraßenregelung in Beiseförth sind wir bestrebt den überörtlichen Verkehr, der nach wie vor von und zur BAB 7 über Beiseförth und Dagobertshausen führt, zu reduzieren.


Aus unserer Sicht besteht für das zum größten Teil schon fertiggestellte Vorhaben trotz der vorgenommenen Erweiterung Bestandsschutz. Die Umbenennung ist notwendig wegen der von der EU erlassenen erweiterten Seveso III-Richtlinien, die auch die Bundesregierung nach den Erweiterungsbeschlüssen des Gemeindeparlaments aus 2015, 2017 umgesetzt hat. Mit dem Neubau und der Modernisierung der Produktions-anlagen wird der Betrieb zukunftsorientiert aus- und aufgebaut.


Auch im Bereich Sicherheit wird er damit nach unserer Auffassung höchsten Ansprüchen gerecht werden können. Grenzwerte für mögliche Schadstoffemissionen werden überwacht und einzuhalten sein.
Für die Genehmigung und Prüfung von Produktion und ordnungsgemäßer Lagerung von Gefahrstoffen sind die zuständigen Behörden (Regierungspräsidium, TÜV usw.) genehmigungspflichtig und verantwortlich.

Im Bereich des Brandschutzes sind wir für eine höhere verfügbare Wassermenge über einen Zeitraum von 2 Stunden, da der Betrieb am Ortsrand von Beiseförth liegt. Es sollte aus unserer Sicht die geforderte Menge von 3.200 l/min erreicht werden, wie sie in Industriegebieten gefordert wird. Als derzeit verfügbare Menge sind 1700 l/min ausgewiesen.
Ich möchte erwähnen, dass wir bei der Abwägung und Abstimmung auf die Stellungnahmen der Fachbehörden und der Spezialisten vertrauen, da wir in vielen fachlichen und technischen Themen nicht in der Lage sind diese wirklich fundiert zu bewerten. Wir sehen die Fa. Schumacher aber auch als Wirtschaftsfaktor in unserer Gemeinde mit bis zu 400 Mitarbeitern, von denen viele auch aus unserer Gemeinde stammen. Wir meinen allerdings, dass mit dem aktuellen Ausbaustatus das Ende der Expansion am Standort Beiseförth erreicht ist.


Einem weiterer Ausbau der Produktionskapazitäten in der weiteren Zukunft können wir uns nach heutiger Bewertung nicht vorstellen und mittragen. Die Belastungsgrenze für Beiseförth und die Gemeinde ist mit der jetzigen Planung erschöpft.
Es ist uns bewusst, dass es weiterhin Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ausbaus gibt, wir halten es für sinnvoll und legitim, wenn dies die Betroffenen auch durch Gerichte feststellen lassen.

Der Beschluss zum Ausweis des Sondergebietes Hygiene beinhaltet nur den in der Vorlage begrenzten Bereich. Hierzu gehört nicht der Bereich des mal geplanten Friedhofes und das Gelände der früheren Fa. Schaumlöffel. Eine weitere Ausweitung des Betriebes als Produktionsstätte in den Bereich ist daher ohne neue Beschlüsse der zuständigen Gremien nicht möglich.
Wir haben Verständnis für die vorgebrachten Bedenken, kommen aber nach Abwägung der Sachlage zu der Entscheidung der Flächenplannutzungsänderung und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sonderbaufläche Hygiene“ zuzustimmen.

 

Lothar Kothe

 

 

 

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