die Gemeinschaftsliste beantragt den nachfolgenden Antrag in die nächste Sitzung der Gemeindevertretung aufzunehmen.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt einen Beschlussentwurf vorzulegen, der eine grundsätzliche Abschaffung von Straßenbeiträgen in der Gemeinde Malsfeld zum 1.1.2019 beinhaltet. Dabei sind jedoch Regelungen für eine Beteiligung des Zweckverbandes für Straßen innerhalb des Gewerbegebietes zu berücksichtigen.
Die Gemeindevertretung fordert das Land Hessen in diesem Zusammenhang auf, den Kommunen Finanzmittel für die Erhaltung und Sanierung von Straßen zur Verfügung zu stellen.
Begründung: Der Hessische Landtag hat im Mai 2018 ein Gesetz zur Aufhebung des Erhebungszwangs von Straßenbeiträgen beschlossen. Danach obliegt es den Kommunen selbst zu entscheiden ob Straßenbeiträge erhoben werden. Leiden werden für diese Zwecke aber bisher keine zusätzlichen Landesmittel den Kommunen bereitgestellt. Die zurzeit gültige Fassung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge in Malsfeld wurde im Jahr 2015 vor der dem Hintergrund der damals gültigen Rechtslage durch die Gemeindevertretung beschlossen. In Ihrer Anwendung führt sie aber immer wieder zu einer ungerechten Gebührenfestsetzung einzelner Grundstückeigentümer. Die Berechnungsparameter stehen häufig in keinem schlüssigen Zusammenhang für die Nutzung der jeweiligen Straßen. So ergibt sich etwa aus dem Bewertungsfaktor „Grundstücksfläche“ keinerlei Anhaltspunkt für die Nutzung/Abnutzung einer Straße. Eine Ungleichbehandlung von Grundstückseigentümern der versch. Ortsteile bestehen auch dadurch, dass der durchschnittliche Qualitätszustand der Straßen in den Ortsteilen deutliche Unterschiede aufweist. Für die Berechnung der Beiträge nach der bestehenden Satzung ist ein permanenter Pflegeaufwand der Bestandsdaten erforderlich, der durch die Abschaffung eingespart werden kann.
Eine weitere Begründung erfolgt in der Gemeindevertretersitzung.
Lothar Kothe Edgar Janassek Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsführer