M.V.D.A.           

Erhebung von Wiederkehrenden Straßenbeiträgen

Malsfeld, den 17.12.2019
Sehr geehrter Herr Schirmer,

die Gemeinschaftsliste beantragt den nachfolgenden Änderungs-/Erweiterungsantrag zum TOP 2 Erhebung von Wiederkehrenden Straßenbeiträgen in die Beschlussvorlage ist nachfolgende Ergänzung aufzunehmen.
  1. Für alle Abrechnungsgebiete ist eine Maßnahmenplanung mit einem rollierenden Fünfjahreshorizont zu erstellen. Diese Planung, die eine Kostenschätzung beinhaltet, ist jährlich zu aktualisieren und der Gemeindevertretung vorzulegen. Die Planung ist den jeweiligen Ortsbeiräten jährlich zur Beratung vorzustellen.
  2. Durch regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen an den Gemeindestraßen soll die Notwendigkeit von grundhaften Sanierungen soweit als möglich vermieden werden.
  3. Die Satzung zur Erhebung von Straßenbeiträgen wird nach drei Jahren (spätestens bis 30.06.2023) durch die Gemeindevertretung einer Prüfung unterzogen.

Begründung:

Die Begründung zum Antrag erfolgt mündlich in der Sitzung.

 

Lothar Kothe, Fraktionsführer

Edgar Janassek, Fraktionsgeschäftsführer

 

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