Rede des GL-Fraktionsvorsitzenden Lothar Kothe zu den Straßenbeiträgen Straßenbeiträge Gemeinde MalsfeldVerehrte Damen und Herren, verehrte Zuhörer,
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Berechnung: (Summe aus den normierten Grundsteuern A und B, der normierten Gewerbesteuer, den kommunalen Anteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer, den sonstigen Gemeindesteuern (Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Getränkesteuer usw.) minus der Gewerbesteuerumlage) / Einwohner -keine niedrigeren Zuweisungen vom Land. Nach §§ 11 & 11a des Hessischen Kommunalabgabengesetzes (KAG), die die rechtliche Grundlage zur Erhebung der wiederkehrenden Straßenbeiträge sind ergeben sich für uns noch einige Fragen. Hintergrund: Da Bürger aus Dagobertshausen und Beieförth befürchten, dass sie für die Aufwendungen für das beschlossene Verkehrskonzept zur Lenkung des Schwerlastverkehrs mit Straßenausbaubeiträgen nach dieser Satzung belastet werden könnten, bitten wir den Herrn Bürgermeister hierzu klar Stellung zu beziehen. Auch die Eigentümer der landwirtschaftlichen Flächen zwischen Dagobertshausen und Beiseförth könnten nach Ansicht der Bürger danach zur Kasse gebeten werden. Sie fragen, ob die zu beschließende Satzung dieses Vorgehen ausschließt? Wir bitten hier vom Bürgermeister als Sprecher des Gemeindevorstandes, um eine Stellungnahme. Wir von der GL sehen diese geplanten Baumaßnahmen nicht als grundhafte Straßenerneuerung an und deshalb straßenbeitragsfrei! Die GL wird der zu beschließenden Satzung zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen allerdings nur zustimmen, wenn die nachfolgenden Ergänzungen mit aufgenommen werden. |
Lothar Kothe |