Veröffentlicht in Gemeindevertreterrede GL

 

Rede des GL-Fraktionsvorsitzenden Lothar Kothe zu den Straßenbeiträgen
in der GV-Sitzung vom 19.12.2019

Straßenbeiträge Gemeinde Malsfeld

Verehrte Damen und Herren, verehrte Zuhörer,
wir von der GL hatten vor 18 Monaten den Antrag gestellt die Straßenausbaubeiträge wieder abzuschaffen. Grund war, dass der Hessische Landtag die Verpflichtung zum Erheben von Straßenausbaubeiträgen auf eine freiwillige Basis gestellt hatte. Gleichzeitig wurde über die Beteiligung von Landesmitteln für die Kommunen gestritten. Deshalb hatten wir in der Gemeinde einen Aussetzungsbeschluss gefasst. Bisher kam es leider zu keinem Entlastungsbeschluss wie in Bayern, wo die Straßenausbaubeiträge gänzlich abgeschafft wurden, was wir auch grundsätzlich für richtig halten.


Nun hat sich, wie auch auf Bundesländerebene ein Flickenteppich entwickelt. Es gibt immer mehr Gemeinden ohne Straßenausbaubeiträge und andere wiederum mit einmaligen oder wiederkehrenden Beiträgen.
Die bisherige gute finanzielle Situation der Gemeinde hat sich im Haushaltsjahr 2019 wesentlich verschlechtert und im Ergebnishaushalt müssen wir voraussichtlich mit einem Minus von 215 T € rechnen. dies engt unseren finanziellen Spielraum unerwartet ein.


Deshalb müssten wir bei einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, da keine Landesmittel zu erwarten sind, die Grundsteuern A+B und gegebenenfalls die Gewerbesteuer deutlich erhöhen.
Diese Erhöhung müsste bei jeder Baumaßnahme für 30 Jahre erfolgen.
Dies würde zu weniger Verwaltungsaufwand und einfacher Beschlussfassung führen, den Haushaltsausgleich aber noch schwieriger gestalten durch den Wegfall der Einnahmen aus den Straßenbeiträgen.
Fakt ist, solang es keine Kostenbeteiligung des Landes Hessen gibt müssen wir Bürger die Kosten selbst tragen!
Dabei sind die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge aus mehreren Gründen sozial gerechter und für den einzelnen Bürger leichter zu stemmen. Hierzu richten wir 9 Abrechnungsgebiete, bisher 8 ein und erwarten einen Landeszuschuss von 180.000 € dafür.


Weitere Vorteile sind:
-Verschonung bei bereits geleisteten Straßenbeiträgen bis zu 25 Jahren
-Kommune wird mit 42% belastet
-keine Verschonung für Personen des öffentlichen Rechts
-keine direkte Auswirkung auf Kreis- und Schulumlage
-Berechnung bei der Steuerkraft der Kommune:

Berechnung: (Summe aus den normierten Grundsteuern A und B, der normierten Gewerbesteuer, den kommunalen Anteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer, den sonstigen Gemeindesteuern (Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Getränkesteuer usw.) minus der Gewerbesteuerumlage) / Einwohner
-keine niedrigeren Zuweisungen vom Land.
Nach §§ 11 & 11a des Hessischen Kommunalabgabengesetzes (KAG), die die rechtliche Grundlage zur Erhebung der wiederkehrenden Straßenbeiträge sind ergeben sich für uns noch einige Fragen. Hintergrund:
Da Bürger aus Dagobertshausen und Beieförth befürchten, dass sie für die Aufwendungen für das beschlossene Verkehrskonzept zur Lenkung des Schwerlastverkehrs mit Straßenausbaubeiträgen nach dieser Satzung belastet werden könnten, bitten wir den Herrn Bürgermeister hierzu klar Stellung zu beziehen. Auch die Eigentümer der landwirtschaftlichen Flächen zwischen Dagobertshausen und Beiseförth könnten nach Ansicht der Bürger danach zur Kasse gebeten werden. Sie fragen, ob die zu beschließende Satzung dieses Vorgehen ausschließt?
Wir bitten hier vom Bürgermeister als Sprecher des Gemeindevorstandes, um eine Stellungnahme.
Wir von der GL sehen diese geplanten Baumaßnahmen nicht als grundhafte Straßenerneuerung an und deshalb straßenbeitragsfrei!
Die GL wird der zu beschließenden Satzung zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen allerdings nur zustimmen, wenn die nachfolgenden Ergänzungen mit aufgenommen werden.

Lothar Kothe

 

 

 

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