Veröffentlicht in Gemeindevertreterrede GL

Rede von Edgar Janassek zum Bebauungsplan Rittergutgelände
in der GV-Sitzung vom 22.August 2019

Bebauungsplan Rittergutgelände

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren, liebe Gäste
Ein Bebauungsplan für das Rittergutgelände!!!
Soweit waren wir bisher noch nicht seit den ersten Ideen zur Umgestaltung der damals noch bestehen alten Bebauung, das war im Jahr 2009.

Der heute vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes unterscheidet sich von den Plänen, die uns im April vorgelegt wurden in zwei wesentlichen Punkten

  1. eine im April noch nicht konkret beplante Fläche ist jetzt in der neuen Vorlage als MI 3 ausgewiesen.
  2. Diese neue MI3 Fläche ist jetzt deutlich erweitert und beansprucht u.a. rd. 1000 qm der in der alten Planung vorgesehenen öffentlichen Grünanlage.

Uns als GL hat die erste Planung deutlich besser gefallen, insbesondere der durchgezogene Grüngürtel hätte sicherlich der Anlage einen besonderen Charakter verliehen. Das jetzt vorgesehene Wegerecht (Gehrecht) von der Grünanlage zur Brauereistr. ist dafür klein gleichwertiger Ersatz. Zudem hätte sich hier die Möglichkeit ergeben auch eine Lösung für die Spielplatz-problematik in Malsfeld zu erreichen. In der größeren Grünfläche hätten in diesem Zusammenhang auch Möglichkeiten bestanden Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Naturschutzes umzusetzen.


Die neue Planung sieht in diesem Bereich den Bau einer Einrichtung für Pflegebedürftige vor, der so wurde uns erläutert, aus wirtschaftlichen Gründen mehr Fläche beansprucht.
Aus Sicht der Gemeindekasse kann man jetzt natürlich argumentieren, dass nach der neuen Planung auch eine größere Fläche (ca. 1000qm mehr) verkaufen kann und außerdem für den gemeindlichen Bauhof weniger Pflegeaufwand dazukommt. Wenn man dieser Logik folgt, wäre es sicher noch effektiver gewesen, wenn das gesamte Gelände veräußert würde und dazu in einem Öffentlich-rechtlichen Vertrag die Gestaltung der Anlage und ein Nutzungsrecht der Allgemeinheit eingeräumt würde. In diesem Vertrag könnten auch die Unterhaltungsverpflichtungen zwischen Gemeinde und Eigentümern klar geregelt werden.


Unstrittig ist, dass es auch ein Interesse der Investoren gibt, einen Grünbereich einzuplanen, der insbesondere auch von den Bewohnern der Pflegeeinrichtung genutzt werden kann. Nach unserer Meinung hätte man hier eine Beteiligung der Investoren einfordern können. Wir verzichten an dieser Stelle auf einen formalen Änderungsantrag, regen aber an, diese Gedanken im Gemeindevorstand nochmals aufzugreifen.
Bei allen Planungen für das Rittergutgelände ist uns auch wichtig, dass die prägende Bedeutung der Villa weiterhin erhalten bleibt. Hiermit ist insbesondere das Thema der Ansicht der Villa gemeint. Konkret dürfen die geplanten neuen Gebäude die Ansicht der Villa nicht weiter einschränken als das es durch die alten Rittergutgebäude der Fall war.

Wir stellen fest, dass durch die Eigentümer im Villengebäude Baumaßnahmen stattfinden, hierzu haben wir noch eine Frage an den Gemeindevorstand.
Hat es bezüglich des hier vorgelegten Bebauungsplanes eine Information oder Abstimmung mit den Eigentümern der Villa gegeben? Gibt es Informationen zum künftigen Nutzungskonzept der Villa?

Wir werden trotz kritischer Nachfragen und einiger aus unserer Sicht konstruktiven Anregungen dem Bebauungsplan zustimmen.
Wir gehen davon aus, dass die Festsetzung der Quadratmeterpreise, wie zuletzt für die Baugebiete in Elfershausen und Dagobertshausen, durch Kostenkalkulation im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt und dann durch die Gemeindevertretung beschlossen wird.
Den Investoren wünschen wir ein gutes Gelingen für ihre Vorhaben, wenn das der Fall wird, dann sollte auch die Gemeinde insgesamt davon einen Mehrwert erreichen.

Edgar Janassek

 

 

 

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