Veröffentlicht in Anträge

Malsfeld, den 03.06.2020
Sehr geehrter Herr Schirmer,

die Gemeinschaftsliste beantragt den nachfolgenden Änderungsantrag zum TOP 2 „Veräußerung von Gemeindeimmobilien“ zu – Mühlenstraße 2, OT Beiseförth
In der Beschlussvorlage ist folgende Formulierung enthalten:
„ Die Belange der Pächterin des Friseurgeschäfts bzw. eines Wohnungsmieters haben entsprechend Berücksichtigung zu finden“
Die GL ist grundsätzlich auch dafür die Interessen der aktuellen Mieter zu wahren.
Diese absolut formulierte Bedingung kann Verkaufsmöglich jedoch deutlich einschränken, bzw. extrem preismindernd bei Kaufinteressenten wirken.
Ersatzweise soll folgende Formulierung in die Beschlussvorlage aufgenommen werden:
Die Belange der bisherigen Mieter sollen bei Kaufverhandlungen soweit möglich berücksichtigt werden.

Begründung:

Die Begründung zum Antrag erfolgt mündlich in der Sitzung.

 

Lothar Kothe, Fraktionsvorsitzender

Edgar Janassek, Fraktionsgeschäftsführer

 

 

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