M.V.D.A.           

Erwerb und Umnutzung des Rittergut Malsfeld

VORLAGE für
Nr. 1112011

 

Gemeindevertretung der Gemeinde Malsfeld

 

Sitzungstag: 22.06.2011

 

Tagesordnung: Punkt 2 : Anlage:

 

 

Erwerb und Umnutzung des „Ritterguts" Malsfeld

Das ; ,Rittergut" ist aus Gemeindegeschichtlicher und städtebaulicher Sicht für Maisfeld von großer Bedeutung und wird von den Bürgerinnen und Bürgern sowie den gemeindlichen Gremien als das wichtigste umzusetzende Projekt für die Gemeinde Malsfeld aus dem Stadtumbauprogramm Hessen gesehen. Das Anwesen diente viele Jahre als landwirtschaftlicher Nutzbetrieb, später als Betriebsstät­te eines Mineralwasserabfüllbetriebes und zuletzt bis zum Jahr 2000 als Wohn- und Be­triebsstätte der Heizungs- und Sanitärgroßhandlung Linss. Danach wurde das Grundstück mit Gebäuden im Frühjahr 2001 verkauft und steht seit diesem Zeitpunkt leer.

Wesentlich ist für die Gemeinde Malsfeld:

  1. Gegen den unansehnlichen Leerstand mitten im Ortskern vorzugehen und eine at­traktive Mitte für die Bevölkerung zu schaffen bzw. eine unattraktive Brachfläche einer sinnhaften Nutzung zuzuführen.

  2. Maßnahmen zu treffen gegen einen sich abzeichnenden Mangel an grundmedizini­scher Versorgung um zwei in Malsfeld ansässigen Arzten (Hausarzt sowie Zahnärz­tin) eine adäquate räumliche Perspektive zu schaffen.

  3. Dem demographischen Wandel gerecht zu werden, nämlich der zunehmend älteren Bevölkerung, aber auch jungen Menschen und Familien adäquate Versorgungs- und Wohneinheiten zur Verfügung zu stellen.

Aktuell ist beabsichtigt, das insgesamt 7.430 m 2 große Grundstück - ohne die Jugendstilvilla mit dazugehörenden Parkplätzen und Park- zu erwerben. Die vorhandenen Lagerhallen, die alten Stallungen und die frühere Hausmeisterwohnung sowie der versiegelte Innenhof sollen nach entsprechender Ausschreibung abgerissen bzw. entsiegelt werden. Danach ist im Jahr 2012 vorgesehen:

  1. In finanzieller Verantwortung der Gemeinde Malsfeld Praxisräumlichkeiten für eine nachhaltige, medizinische Grundversorgung sowie für eine dauerhafte zahnärztliche Versorgung zu schaffen. Für die Investition ist eine entsprechende Kreditaufnahme in Höhe von 800.000,00 Euro notwendig. Der entsprechende Schuldendienst wird durch die zu zahlenden Mieten gedeckt.

  2. Ein Betreutes Wohnen durch einen Bauträger in Kooperation mit der Diakonie Melsungen einzurichten; hier entstehen der Gemeinde Malsfeld keine finanziellen Verpflichtungen. Zudem ist vorgesehen, dass die Diakoniestation aus dem Bereich des Rathauses mit in den Trakt des Betreuten Wohnens umzieht.

  3. Mit entsprechender vertraglicher Verpflichtung (Befristung 5 Jahre) sollen parallel zur Brauereistraße Ein-Familien-Reihenhäuser durch einen beauftragten Bauträger errichtet werden.

  4. Der Innenhof soll als öffentlich zugängliche Grünfläche mit entsprechenden Parkplät­zen hergerichtet werden. Hier liegt die finanzielle Verantwortung im Bereich der Ge­meinde Malsfeld.

  5. Die Straßenführung der Brauereistraße soll verkehrssicherer und zeitgemäß gestaltet werden, zugleich ist beabsichtigt, entlang des Hotels „Jägerhof" weitere Parkplätze zu errichten.

  6. Für diese Planung ist unmittelbar durch die Gemeinde Malsfeld ein entsprechender Bebauungsplan zu realisieren.

Für die Bereiche des Betreuten Wohnens sowie der Ein-Familien-Reihenhäuser ist es realistisch, dass die Gemeinde in einer Größenordnung von ca. 3.500 m 2 einen Verkaufspreis von 50,00 Euro/ m 2 erzielt. Angestrebt wird zudem, eine Förderung aus dem Stadtumbauprogramm Hessen zu erzielen. Nach aktuellem Kenntnisstand werden der Gemeinde Malsfeld Gesamtaufwendungen von ca. 450.000,00 Euro entstehen. Aus Grundstückserlösen sowie einer grundsätzlich in Aus­sicht gestellten Förderung aus dem Stadtumbauprogramm werden Erlöse von ca. 340.000,00 Euro zu erzielen sein. Der verbleibende finanzielle Eigenanteil der Gemeinde wird sich demzufolge rechnerisch auf 110.000,00 Euro belaufen.

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Den Grunderwerb des Bereichs „Rittergut" - ohne Jugendstilvilla und Park- vorzu­nehmen. Hierfür werden im Nachtragshaushalt 2011 105.000,00 Euro bereitgestellt.

  2. Für die Planungen mit veränderter Straßenführung, dem Abriss aller Nebengebäude, dem Neubau einer Arztpraxis, dem Vorhaben mit Betreutem Wohnen sowie der be­absichtigten Bebauung mit Ein-Familien-Reihenhäusern sowie einer öffentlichen Grünfläche ist ein entsprechender Bebauungsplan zu erwirken.

  3. Mit dem Bauträger, dem Büro Hrytschak aus Fritzlar sowie der Diakonie Melsungen sind entsprechende Kooperationsvereinbarungen abzuschließen.

  4. Die gemeindliche Restfinanzierung ist im Haushalt 2012 bereitzustellen.

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