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Winfried Hucke Gemeindevertreter GL Malsfeld Malsfeld, den 25.04.2013


Nachbesserungen der gesplitteten Abwassergebühr

Stellungnahme


Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
meine Damen und Herren der Gemeindevertretung.


Es ist noch nicht so lang her, dass wir fast einstimmig in der GV die gesplittete Abwassergebühr für Malsfeld eingeführt haben. Grund hierfür waren diverse Gerichtsurteile, welche uns zu dieser Änderung nötigten.

Im Vorfeld der Änderung gab es sowohl bei uns, als auch beim Bürger erhebliche Diskussionen. Viele hatten Angst, dass die Umstellung dazu genutzt wird, eine Gebührenerhöhung zu begründen.
Ich denke, dass diese Bedenken zwischenzeitlich ausgeräumt wurden. Die Mehrheit der Malsfelder Bürger dürften festgestellt haben, dass die gesplittete Abwassergebühr zu keiner nennenswerten Mehrbelastung geführt hat.

Diese Feststellung sollte aber bei uns nicht dazu führen, dass wir den Personenkreis vergessen, der von der Umstellung höher belastet ist.

Gerade hier im ländlichen Raum existieren viele Immobilien, die aufgrund ihrer ehemaligen Nutzung eine hohe Versiegelungsfläche haben. Die Besonderheit an vielen dieser Immobilien ist der Umstand, dass dort keine Bewirtschaftung mehr stattfindet. Während man früher für den Betrieb dankbar war, sind sie heute nicht mehr rentabel. Die Inhaber sind altersbedingt auch gar nicht mehr in der Lage, den Betrieb zu erhalten. Ein Verkauf kommt nicht in Frage, da zum einen Interessenten fehlen und zum anderen geeigneter neuer Wohnraum nicht finanziert werden kann. Die Bewohner leben am Existenzminimum, gehören aber zu der Generation, die sich nie beschwert hat. Sie trinken eher warmes Wasser, weil das Geld für Kaffee nicht reicht, als die Allgemeinheit um Hilfe zu bitten.

An dieser Stelle möchte ich von einer alleinstehenden älteren Dame berichten. Sie bekommt 550 Euro Rente. In der Abrechnung zu 2012 wurden ihr 70 Euro als Abwassergebühr von der Gemeinde in Rechnung gestellt. Durch die gesplittete Abwassergebühr und der damit verbundenen Verrechnung der versiegelten Flächen soll sie nun für 2013 – nur für das Oberflächenwasser – 269 Euro bezahlen. Hinzu kommt dann natürlich noch die Abwassergebühr vom Brauchwasser.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind rund 400 % im Vergleich zum Vorjahr.

Ich behaupte jetzt einfach mal, dass bei der Umstellung zur gesplitteten Abwassergebühr jeder von Ihnen – und da schließe ich mich nicht aus –geprüft hat, ob die Angaben in den Prüfungsunterlagen richtig waren. Da wurde sehr genau geschaut, ob auf den Skizzen nicht Schattenwurf als versiegelte Fläche ausgezeichnet war.
Hierbei, meine Damen und Herren, ging es um wenige Quadratmeter Änderung. Es möge sich jeder überlegen, welcher Aufwand betrieben wurde, um ein paar Euro im Jahr zu sparen.

Wie andere Mitbürger auch, hat – beispielhaft - diese ältere Dame nicht die Möglichkeit, eine schnelle Änderung der berechenbaren Flächen herbei zu führen.
Und genau hier sehe ich unsere Verpflichtung, resultierend aus dem immer wieder zitierten ‚Generationenvertrag’, tätig zu werden. Diese Menschen brauchen Hilfe und auch das Gefühl, weiterhin in unserer Gesellschaft als vollwertiges Mitglied akzeptiert und gewollt zu sein. Wir dürfen nicht vergessen, was diese Generation für den Aufbau unserer Gemeinschaft geleistet hat und sie nun – im wahrsten Sinne des Wortes – im Regen stehen lassen.

Im Rahmen der demographischen Entwicklung sollten wir froh sein, dass auch solche Immobilien noch bewohnt werden. Mit dem Problem des massiven Leerstandes von Wohnhäusern auf dem Land werden wir uns in Zukunft noch beschäftigen müssen.

Die GL stellt aus diesen Gründen den Antrag, den Gemeindevorstand zu beauftragen, eine Satzung auf Grundlage des Ihnen vorliegenden Entwurfs zu entwerfen.

Die maßgeblichen Eckpunkte dieser Satzung sollten sein:
• Das Einkommen liegt unter den Sozialhilfesätzen
• Im Vergleich zur fiktiven Abwassergebühr erhöht sich durch die Splittung die Abwassergebühr um mehr als das Doppelte (Verbrauch vom Vorjahr)
• Das Einkommen muss nachgewiesen werden
• Ein schriftlicher Antrag ist erforderlich
• Es liegt eine Einzugsermächtigung vor
• Die Förderung (Unterschied von der fiktiven Abwassergebührerfolgt durch Verrechnung
• Die Satzung tritt rückwirkend zum 1.1.2013 in Kraft
• Die Gültigkeitsdauer wird auf 5 Jahre festgelegt




(Winfried Hucke)
 
 

 

 

 

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